Das Verfahren zur digitalen Weiterleitung von Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber wurde vom Gesetzgeber von Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 verschoben. Was bis dahin gilt, erfahren Sie im beigefügten Infoblatt und unter: https://ikkclassic.de/fk/pw/entgeltfortzahlung/eau
Zusätzlich hat die IKK classic ein FAQ aufbereitet, um das Verständnis zu den Neuerungen zu erleichtern. Im zweiten Halbjahr werden von der IKK classic weitere Seminare speziell zu dem Thema eAU angeboten werden.
Sie haben noch Fragen rund um die Themen Sozialversicherung und Gesundheit im Betrieb? Gerne beantwortet die IKK Firmenkundenberaterin Katja Bitzer Ihre Fragen persönlich unter der Telefonnummer 07121 9299-13724.